Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

von | 24.Jun.2020 | Erbrecht

Die Möglichkeit, Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Erben geltend zu machen, verjährt nach 30 Jahren. Das ist gesetzlich geregelt. Fraglich ist manchmal jedoch, wann diese Frist zu laufen beginnt und – darauf kommt es in den entschiedenen Fällen an – endet. Nach dem Ende der Verjährungsfrist können die Erben nämlich die verlangte Zahlung verweigern.

Der BGH hat klargestellt, dass die Verjährungsfrist mit dem Erbfall beginnt, also mit dem Todestag des Erblassers. Ausdrücklich kommt es nicht darauf an, wann die Vaterschaft des Pflichtteilsberechtigten festgestellt wurde.