Unwirksames Testament bei Unleserlichkeit

von | 08.Jun.2020 | Erbrecht

Zu entscheiden war über die Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten Testaments. Das OLG-Schleswig erklärte das Testament für formunwirksam, mit der Begründung dass die Leserlichkeit zwingende Voraussetzung für die Formwirksamkeit ist. 

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.7.2015, Az. 3 Wx 19/15