Unwirksame Kündigungsklausel von Elitepartner.de

Der Bundesgerichtshof hat eine Kündigungsklausel des Internetportals Elitepartner.de für unwirksam erklärt. In seinen Geschäftsbedingungen verlangte der Betreiber für eine wirksame Kündigung eine eigenhändig unterschriebene schrifltiche Erklärung. Die elektronische Form war ausgeschlossen. 

Das verstößt gegne § 309 Nr. 13 BGB, wonach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Künkdigung nicht an eine strengere Form als die Textform geknüft werden kann. 

Für den Nutzer hieß das, dass die per E-Mail ausgesprochene Kündigung wirksam war und das Vertragsverhältnis beendet hat. 

BGH, Urteil vom 14.7.2016, Az: III ZR 387/15