Unfall mit Fußgänger

von | 07.Jul.2021 | Intern, Verkehrsrecht

Ein Fußgänger wurde schwer verletzt, als er bei Dunkelheit und starkem Regen außerorts eine Straße von links nach rechts überquerte und von einem Pkw erfasst wurde.

Das Gericht wertete das Verhalten des Fußgängers also so grobes Verschulden, dass die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs dahinter vollständig zurücktrat. Im Ergebnis haftete der Pkw-Fahrer nicht für die Verletzungen des Fußgängers. Dem Fahrverkehr gebührt der Vorrang; der Fußgänger darf die Fahrbahn erst betreten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass er keinen Fahrzeugführer gefährdet oder auch nur an der Weiterfahrt behindert.

OLG Jena, Urteil vom 1.12.2020, Az: 5 U 134/19