Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

von | 11.Nov.2020 | Verkehrsrecht

Das Bayrische Oberlandesgericht ist in einer aktuellen Entscheidung zu der Erkenntnis gelangt, dass die zur Zeit überall anzutreffenden e-Scooter, also Tretroller mit elektrischem Antrieb, die bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen sind, Fahrzeuge gem. §§ 316 und 69 StGB sind. Aus diesem Grund gilt auch bei e-Scootern ein absoluter Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille. Ab diesem Wert liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.

BayObLG, Beschluss vom 24.7.2020, Az: 205 StRR 216/20