Totalschaden durch Bodenwellen kein Versicherungsschaden

EIn Pkw hatte Bodenwellen im Straßenbelag mit so hoher Geschwindigkeit überfahren, dass am Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist. Der in Anspruch genommene Versicherer lehnte die Regulierung ab mit der Begründung, dass kein Unfall vorgelegen habe. Das OLG Stuttgart gab der Versicherung recht. Es stufte das Ereignis nicht als Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern als Betriebsschaden ein. Ein Betriebsschaden liegt vor, wenn sich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug im normalen Betrieb ausgesetzt ist. Weil zudem kein plötzliches Ereignis von außen vorlag, musste auch die Vollkaskoversicherung nicht leisten.

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2020, Az: 7 U 57/20