Einzug des Autos nach Rennen

Wer an einem Kfz-Rennen im öffentlichen Verkehrsraum teilnimmt muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug eingezogen wird. Die Einziehung kann unabhängig von der Frage erfolgen, ob der Beschuldigte Eigentümer des Pkw ist oder nicht.

AG Nienburg (Weser), Beschluss vom 2.2.2022, Az: 4 Ds 370 Js 26085/21 (142/21)

Rotlichtverstoß bei Überholen auf Rechtsabbiegerspur im Kreuzungsbereich

Die Situation ist so ungewöhnlich nicht. Die Geradeausspur im Kreuzungsbereich hat „grün“, die Spur ist aber blockiert. Wer nun das Hindernis umfährt und dafür die Rechtsabbiegerspur nutzt, die „rot“ hat, macht sich unter Umständen eines (sogar qualifizierten, wenn das Rechtsabbieger-Rot schon länger als 1 Sekunde andauerte) Rotlichtverstoßes schuldig. So entschied jüngst das BayObLG mit der Begründung, dass von einem Rotlicht-Signal ein Normapell dahingehend ausgehe, vor der Haltelinie zu halten. Es spielt demnach keine Rolle, ob der Verkehrsteilnehmer später in einer anderen Richtung weiterfährt.

Hierbei kommt es allerdings nicht auf das Überfahren der Haltelinie an, sondern nur darauf, ob der Fahrzeugführer in den Einmündungsbereich der Kreuzung einfährt.

BayObLG, Beschluss vom 7.6.2022, Az: 202 ObOWi 678/22

Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse

Das OLG Oldenburg hatte über die Frage zu entscheiden, wann Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zu bilden haben; konkret, ob es eine Übrerlegensfrist gibt.

Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Rettungsgasse zu bilden, „sobald Fahrzeuge … mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.“. Nach Ansicht des Gerichts wird damit hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass eine Überlegensfrist nicht bestehet, sondern die Pflicht sofort in dem Moment greift, in dem die Voraussetzungen eintreten.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022, Az: 2 Ss (OWi) 137/22

E-Scooter und Trunkenheit im Straßenverkehr

Es finden sich immer mehr Urteile, in denen die Gerichte eine Indizwirkung des § 69 II Nr. 2 StGB ablehnen. Diese Indizwirkung besagt, dass dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn er sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig gemacht hat. Die Vorschrift verweist demnach auf eine andere Vorschrift im Strafgesetzbuch, nämlich § 316 StGB, demzufolge das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln strafbar ist.

So geht auch das Landgericht Chemnitz davon aus, dass E-Scooter insofern nicht unter den Begriff des Kraftfahrzeugs fallen, weil sie gegenüber einspurigen Kraftfahrzeugen eine verringerte abstrakte Gefährlichkeit aufweisen und aufgrund des geringen Gewichts und der geringen Geschwindigkeit eher mit der Gefährlichkeit eines Pedelecs (E-bike) zu vergleichen sind.

LG Chemnitz, Beschluss vom 9.8.2022, Az. 4 Qs 283/22

Kein „Rechts-vor-links“ auf Parkplätzen

Auf größeren Parkplatzanlagen stellt sich häufig die Frage, ob die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Hierzu hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil geäußert. Demzufolge kommt es entscheidend darauf an, ob Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Anlagen wie Bordsteine oder Gräben „eindeutig und unmissverständlich“ auf einen Straßencharakter hinweisen und zudem ausreichend Raum für Begegnungsverkehr innerhalb der Fahrspuren vorhanden ist. Nur dann kommt die Heranziehung allgemeiner Verkehrsregeln wie „Rechts-vor-links“ in Betracht.

Auf allen übrigen Parkplätzen gilt ausschließlich das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Kreuzen sich zwei Fahrgassen, ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem jeweils anderen Fahrzeugführer zu suchen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.6.2022, 17 U 21/22