Kopfstimmrecht bei Wohnungseigentum

Häufig wird in Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentumgemeinschaften ein sogenanntes Kopfstimmrecht vereinbart: Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Das ist einfach, wenn jeder Eigentümer nur eine Wohnung gehört. Auch der Fall, dass einem Eigentümer mehrere Wohnungen gehören führt nicht zu einer Mehrung der Stimmen.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hielt der Beklagte eine Wohnung alleine und eine weitere zusammen mit einem weiteren Miteigentümer. In einer solchen Konstellation ist nach dem BGH jeder Einheit eine Stimme zuzuschreiben, so dass dem Beklagten zwei Stimmen zustanden.

BGH, Urteil vom 20.11.2020, Az: V ZR 64/20

Fristlose Kündigung bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen

Wer in einer Mietwohnung bauliche Veränderungen durchführt, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, riskiert eine fristlose Kündigung.

Der Mieter hatte im mit vermieteten Garten ein Gewächshaus und eine Stützmauer errichtet. Hierfür befestigte er an der Außenwand einen Stahlträger. Der Vermieter mahnte den Mieter ab und forderte unter Fristsetzungen den Rückbau. Als der Mieter dem nicht nachkam, kündigte er fristlos.

Das Amtsgericht Stuttgart bestätigte die Kündigung.

Die Errichtung einer Stützmauer überschreite die Grenzen eines verkehrsüblichen und damit genehmigungsfreien Gebrauchs offensichtlich und durfte daher grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters erfolgen.

AG Stuttgart, Urteil v. 12.03.2021 – 35 C 1278/20

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Maklerlohn stellt keinen Schadensersatz dar

Die Eigenbedarfskündigung ist nach wie vor eine der wenigen Möglichkeiten, um einen ungeliebten Mieter kündigen zu können. Täuscht der Vermieter diesen aber lediglich vor, macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Kauft sich der Mieter auf Grund der Kündigung eine Eigentumswohnung, sind die hiermit verbundenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz erstattungspflichtig.

BGH, Urteil v. 09.12.2020 – VIII ZR 238/18

Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Zum 23.02.2020 wurden die Mieten in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die nicht statthaft war. Zwar sei eine derartige Regelung grundsätzlich möglich. Allerdings durfte das Land Berlin kein eigenes Gesetz erlassen, dass alles einheitlich durch ein Bundesgesetz geregelt sei. Sofern man ein Mietendeckel einführen möchte, so müsse dies zwingend durch ein Bundesgesetz erfolgen.

BVerfG, Beschluss v. 15.04.2021 – 2 BvF 1/20 u.a.

Gewerbemietrecht: Umsatzsteuer ist auch auf Nebenkosten zu zahlen

In einem Gewerbemietvertrag wurde vereinbart, dass die Miete „zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer“ zu zahlen ist. Des Weiteren vereinbaren die Parteien die Umlage von Nebenkosten. Entsprechend erstellt der Vermieter für das Jahr 2018 eine Nebenkostenabrechnung und berechnet hierin auch die angefallene Umsatzsteuer. Der Mieter zahlt jedoch nur die Nettobeträge.

Der BGH gibt dem Vermieter recht. Nach der Systematik des BGB Mietrechts sind Betriebskosten Bestandteil der Miete. Im Fall des Optierens des Vermieters zur Umsatzbesteuerung entsteht die Steuer gesamtumsatzbezogen, also bezogen auf Miete und Nebenkosten.

BGH, Urteil vom 30.09.2020 – XII ZR 6/20

Beherbergungsverbot: Kündigung des Ferienhaus-Mietvertrages

Der Kläger buchte für ein Familientreffen ein Ferienhaus in Sachsen. Seitens der sächsischen Landesregierung wird für den Mietzeitraum ein hotel- und beherbergungbetriebsbezogenes Übernachtungsverbot beschlossen. Der Kläger kündigte daraufhin den Mietvertrag und forderte den bereits gezahlten Übernachtungspreis zurück.

Das AG Hamburg-Blankensee gab dem Kläger Recht. Dem Kläger sthe nach § 543 I BGB ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht zu. Zwar ist in der entsprechenden Allgemeinverfügung ausdrücklich nur von Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben die Rede. Genau für diesen Zweck habe der Kläger das Ferienhaus aber auch angemietet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

AG Hamburg-Blankensee, Urteil vom 18.09.2020 – 533 C 96/20