Gebrauchtwagen war in der Fahndungsliste eingetragen

Mängel bei Gebrauchtwagen sind meistens Sachmängel, also z.B. eine Fehlfunktion, ein Unfallschaden oder falscher Kilometerstand. Es können aber auch sogenannte Rechtsmängel dazu führen, dass ein Fahrzeug als mangelhaft eingestuft wird. Darüber hatte der BGH zu entscheiden, weil ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe nach dem Kauf in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen war.

Hierin ist ein Rechtsmangel zu sehen, der den Käufer dazu berechtigt, z.B. vom Kaufvertrag zurückzutreten.

BGH, Urteil vom 26.2.2020, Az: VIII ZR 267/17

„TÜV neu“ = verkehrssicher

Wer ein Auto kauft, das soeben erfolgreich die Hauptuntersuchung passiert hat, kann davon ausgehen, dass es verkehrsicher ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Stellt sich das als „TÜV neu“ verkaufte Fahrzeug nach kurzer Zeit als als weder fahrtauglich noch verkehrssicher heraus, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Als Folge des Rücktritts muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

BGH, Urteil vom 15.4.2015, Az. VIII ZR 80/14

Shill Bidding: BGH entscheidet Unwirksamkeit

Beim Shill Bidding handelt es sich um eine technische Möglichkeit des Verkäufers bei ebay, mithilfe eines zweiten Nutzerkontos bei den eigenen Verkaufsaktionen mitzubieten. Der BGH hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei welchem der Kläger auf einen Pkw 1,50 € geboten hatte. Von dem Zeitpunkt an wurde er von dem Verkäufer auf die oben beschriebene Weise immer wieder überboten, bis der Preis auf 17.000,- € gestiegen war. Andere Bieter waren nicht beteiligt. 

Der BGH bestätigte nun den Verkauf des Fahrzeugs für 1,50 €, ungeachtet dessen tatsächlichen Wertes, der mit 16.500,- € festgestellt wurde und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 16.598,50 € als Schadensersatz. Die einleuchtende Begründung: Der Verkäufer kann mit sich selbst keinen Kaufvertrag abschließen. Es blieb also beim ersten Gebot des Klägers, welches bis zum Ende der Auktion nicht überboten wurde. Weil das Fahrzeug beim Beklagten nicht mehr vorhanden war, muss dieser nun Schadensersatz leisten. 

Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Sachen ist rechtswidrig

Im deutschen Gewährleistungsrecht befindet sich eine europarechtswidrige Regelung, nämlich die, dass bei gebrauchten Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden kann. Insbesondere Gebrauchtwagenverkäufer machen von dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden (Ferenschild-Entscheidung), dass diese in Deutschland gesetzlich geregelte Verkürzung der Gewährleistung europarechtswidrig ist! Der deutsche Gesetzgeber hat die entsprechende europäische Richtlinie falsch umgesetzt, die zwischen Gewährleistungsfrist und Haftungsfrist unterscheidet. Die Haftungsfrsit kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, die Gewährleistungsfrist hingegen nicht. 

Bei der Haftungsfrist handelt es sich um den Zeitraum, innerhalb dessen ein Mangel in Erscheinung treten muss. Mit der Verjährungsfrist ist der Zeitraum gemeint, innerhalb dessen Ansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. 

Wenn also ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Sache auftritt, kann dieser noch ein weiteres Jahr lang geltend gemacht werden. 

EuGH, Urteil vom 13.7.2017, Az. C 133/16

Offenbarungspflicht bei Kaufvertragsverhandlungen

Im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen sind Verkäufer verpflichtet, gegenüber den Käufern Sachmängel am Kaufgegenstand zu offenbaren. Das gilt nur dann nicht, wenn Mängel am Kaufgegenstand offensichtlich und somit erkennbar sind. 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2018 (24 U 185/17)

Anmerkung: Wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel an der Kaufsache verschwiegen wurde, den der Käufer nicht kannte oder hätte erkennen können, können sich die Verkäufer insofern auf einen Mängelgewährleistungsausschluss nicht berufen. Sie haften also für diese verschwiegenen Mängel, auch wenn vereinbart ist, dass sie nicht haften.