Anwachsung eines Gesellschaftsanteils als Schenkung

In einem Gesellschaftsvertrag war vereinbart, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters, dessen Geschäftsanteil dem anderen Gesellschafter anwächst, ohne dass ein Abfindungsanspruch entsteht. Der Kläger sah in dieser abfindungsfreien Anwachsung eine Schenkung, die er bei der Berechnung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt wissen wollte.

Der BGH sah das genauso, weil er festgestellt hat, dass die Gestaltung nur zu dem Zweck gewählt worden war, die Pflichtteilsansprüche der Erben zu reduzieren. Für den Fall sah der BGH einen Gestaltungsmissbrauch, weil die grundsätzlich schützenswerte Absicht, der Gesellschaft den Fortbestand am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, ohne einen erheblichen Liquiditätsabfluss im Erbfall zu erleiden, nicht Ziel der Regelung war.

BGH, Urteil vom 3.6.2020, Az IV ZR 16/19

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Der Anwaltsbesuch in Zeiten von Corona

Auch wenn Kanzleien derzeit ebenso unter den Herausforderungen der Krise leiden wie andere Betriebe: Telefonisch sind Anwälte weiterhin erreichbar. Wer sich beraten lassen möchte, sollte so oder so vorher anrufen. 

Besuche in der Kanzlei sind nach wie vor möglich. Bei einer Kontrolle durch die Polizei auf dem Weg zum Anwalt muss man keine Auskunft darüber geben, warum man einen Anwalt aufsucht. Auch sonst muss der Grund für die anwaltliche Beratung nicht genannt werden. 

Gleiches gilt für die notarielle Tätigkeit.

Wir achten auf die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen. Abstände werden durchgehend eingehalten; es stehen Desinfektionsmittel bereit.