Rücktritt von Saalmiete wegen Corona-Pandemie

Das Landgericht Paderborn hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Anzahlung für eine Saalmiete in Höhe von 10.000,- € für einen Abiturball zurückerstattet werden musste, nachdem das Fest coronabedingt nicht stattfinden konnte.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Corona-Pandemie als höhere Gewalt einzustufen ist und damit ein Rücktrittsrecht für den Auftraggeber begründet. Dieser muss sich nicht auf eine Gutscheinlösung gem. Art 240 § 5 EGBGB verweisen lassen.

LG Paderborn, Urteil vom 25.9.2020, Az: 3 O 261/20

Mangel am Gebrauchtwagen

Wenn bei einem gekauften Gebrauchtwagen zum Zeitpunkt der Übergabe des Autos Verschleiß vorliegt, der dem Alter, der Laufleistung und der Qualitätsstufe des Fahrzeugs entspricht, ist darin kein Sachmangel zu sehen. Auch dann nicht, wenn sich aus dem Verschleiß in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergibt.

BGH, Urteil vom 9.9.2020, Az: VIII ZR 150/18

Nichttragen eines Fahrradhelms – Mitverschulden beim Unfall?

Die Frage taucht mit zunehmender Häufigkeit auf. Soll ein an einem Verkehrsunfall beteiligter Radfahrer eine Mitschuld treffen, nur weil er keinen Fahrradhelm getragen hat und sich sonst hinsichtlich der Verursachung des Unfall nichts hat zuschulden kommen lassen? Die Haftpflichtversicherer versuchen mit dieser Argumentation die ihnen auferlegten Schmerzensgeldzahlungen zu reduzieren. Die Rechtssprechung verneint aber bisher ein Mitverschulden aus diesem Grund.

So auch das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 20.8.2020. Das Gericht bezieht sich in seiner Urteilsbegründung auf die (bereits hier besprochene) Rechtssprechung des BGH, derzufolge alleine die Kenntnis, dass ohne Helm ein höheres Verletzungsrisiko besteht, nicht zur Annahme eines Mitverschuldens ausreicht. Andernfalls müsste bei jeder Handlung mit Kopfverletzungsrisiko ein Helm getragen werden, so z.B. beim Besteigen einer Leiter.

Das Gericht hat aber erklärt, dass eine Änderung des „allgemeines Verkehrsbewusstseins“ zu einer anderen Beurteilung führen könnte. Wenn nämlich der überwiegende Teil der Radfahrer einen Helm trägt. Das ist aber, so der Senat, zumindest jetzt noch nicht der Fall.

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.8.2020 – Az: 13 U 1187/20

Hausverbot in Sauna auch ohne sachlichen Grund möglich

Der Inhaber eines Hausrechts kann über den Zutritt grundsätzlich frei entscheiden, was gleichermaßen aus Art 14 GG (Eigentumsrecht) wie aus der Privatautonomie folgt. Einschränkungen können sich jedoch darauf ergeben, dass der Inhaber die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet und dadurch zu erkennen gibt, dass es ihm letztendlich gleichgültig ist, wer sein Grundstück betritt. Nur wenn der Zutritt für die Teilnahme des Betroffenen am gesellschaftlichen Leben in einem erheblichen Umfang von Bedeutung ist. bedarf es für das Hausverbot einen sachlichen Grund.

Bei einer Therme mit Sauna handelt es sich lau BGH regelmäßig nicht um eine solche Einrichtung, zumal Betroffene auch andere Einrichtungen aufsuchen könnten.

BGH, Urteil v. 29.05.2020 – V ZR 275/18

Berücksichtigung von Tuning beim Schadensersatz

Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil anerkannt, dass der Einbau eines leistungsstärkeren Motors werterhöhend ist und dieser erhöhte Wert im Falle der Zerstörung des Fahrzeugs zu ersetzen ist. in der Urteilsbegründung wird deutlich, dass die Richter den Sinn des „engine-swappings“, welches sich in der Szene einer großen Beliebtheit erfreut, nicht unbedingt nachvollziehen konnten. Es heißt dort:

„Auch wenn für den Senat offenbleiben kann, warum und aus welchem Grund der Ehemann der Klägerin gerade eine solche Verbindung zweier Fahrzeuge mit erheblichem Arbeitsaufwand vorgenommen hat, liegt doch auf der Hand, dass dies nicht ohne Sinn erfolgt sein kann. Für den Senat verbleibt, wie dies der Sachverständige auch angedeutet hat, eigentlich nur die Möglichkeit, dass es sich um eine Verdeckung der wahren Eigenschaften des Fahrzeugs, mithin der Geschwindigkeit und der Motorkraft handelt, indem der Anschein eines eher behäbigen Fahrzeug erweckt wurde, das tatsächlich eine ganz erheblich höhere Leistung aufwies.“

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.3.2020, Az: 22 U 157/18

Widerruf bei Gebrauchtwagenkauf

Ein Widerrufsrecht für den Käufer eines Gebrauchtwagens kann bestehen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Davon spricht man, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Der häufigste Anwendungsfall ist der Kauf über das Internet. Üblicherweise werden Gebrauchtwagen zwar über das Internet angeboten, aber der spätere Verkauf erfolgt dann vor Ort.

Das Oberlandesgericht Celle hatte sich nun mit einem Fall zu beschäftigen, in dem das der spätere Käufer einen Suchauftrag per E-Mail erteilt hatte. Das Angebot wurde ihm ebenfalls per Mail übersandt. Der Käufer schickte das unterschriebene Kaufangebot zurück und erhielt eine Auftragsbestätigung. Das Fahrzeug wurde ihm geliefert; dann hat er den Kaufvertrag widerrufen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein Widerrufsrecht besteht, weil der Verkäufer aufgrund seiner „personellen und sachlichen Organisation grundsätzlich darauf eingestellt ist, auf elektronischem oder telefonischem Wege eingehende Kundenanfragen dergestalt zu bearbeiten, dass ein Vertragsschluss unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln erzielt wird.“

Kurz gesagt ist Voraussetzung für Wirksamkeit eines Widerspruchs zusätzlich, dass der Verkäufer einen für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem unterhält, was im vorliegenden Fall angenommen wurde.

OLG Celle, Urteil vom 3.6.2020, Az: 7 U 1903/19