von Stefan Pape | Jul 1, 2020 | Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mieter waren auf Grund der Corona-Pandemie besonders geschützt. Wer von April bis Juni coronabedingt keine Miete zahlen konnte, lief dennoch nicht Gefahr fristlos gekündigt zu werden. Dieser Kündigungsschutz läuft zum 30.06.2020 aus. Die Bundesregierung hat bekräftigt, dass eine Verlängerung des Kündigungsschutzes nicht beabsichtigt ist.
von Stefan Pape | Jun 29, 2020 | Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gerät ein Mieter mit der Mietzahlung von zwei Monatsmieten in Rückstand, droht ihm die außerordentliche fristlose Kündigung. Die Bundesregierung hat diese Regelung auf Grund der Corona-Pandamie jedoch derzeit ausgesetzt. Vermieter dürfen eine außerordentliche Kündigung nicht auf rückständige Mieten stützen, die vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 angefallen sind. Sämtliche anderen Kündigungsgründe bleiben davon unberührt.
Mieter sind trotzdem weiterhin verpflichtet die Mieten zu zahlen. Sie geraten in diesem Zeitraum jedoch nicht in Zahlungsverzug. Etwaige Rückstände müssen bis spätestens zum 30.06.2022 ausgeglichen werden.
von Stefan Pape | Jun 27, 2020 | Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gerade für Gewerbetreibende stellt sich während der Coronabeschränkungen die Frage, ob sie weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet sind. Insbesondere dann, wenn das Geschäft geschlossen bleiben muss. Die Zahlung der Miete zählt zu den Hauptleistungspflichten des Mieters. Der Vermieter ist im Gegenzug verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren.
Durch eine hoheitliche Maßnahme (z.B. allgemeine behördliche Schließungen) wird die Nutzung der Mietsache jedoch nicht unmittelbar betroffen. Der Vermieter wird nur verpflichtet, dem Mieter die vertraglich vorgesehene Nutzung zu ermöglichen. Das tatsächliche Verwendungsrisiko trägt dagegen der Mieter allein.
BGH, NJW 2000, 1714