Shisha-Bars dürfen wieder öffnen

von | 29.Jul.2020 | Verwaltungsrecht

In Niedersachsen dürfen Shisha-Bars ab sofort wieder öffnen. Das OVG Lüneburg setzte per Beschluss das allgemeine Öffnungsverbot außer Kraft.

Die vom Land Niedersachsen verordnete vollständige Schließung dieser Einrichtungen, sei als infektionsschutzrechtlicher Maßnahme nicht mehr notwendig. Außerdem zeigten Regelungen anderer Bundesländer, dass Infektionsgefahren durch Hygienekonzepte hinreichend begegnet werden könne. Dazu gehörten zum Beispiel auch das Verbot der gemeinsamen Benutzung ein und derselben Shisha durch mehrere Personen, die Pflicht zur Verwendung von Einweg-Mundstücken und Schläuchen sowie Desinfektion jeder Shisha nach ihrem Gebrauch. Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass Shisha-Bars sogenannte Hotspots der Virusverarbeitung sein könnten, ergäben sich weder aus bisherigen Ereignissen in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern.

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.07.2020 – 13 MN 272/20