Shill Bidding: BGH entscheidet Unwirksamkeit

Beim Shill Bidding handelt es sich um eine technische Möglichkeit des Verkäufers bei ebay, mithilfe eines zweiten Nutzerkontos bei den eigenen Verkaufsaktionen mitzubieten. Der BGH hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei welchem der Kläger auf einen Pkw 1,50 € geboten hatte. Von dem Zeitpunkt an wurde er von dem Verkäufer auf die oben beschriebene Weise immer wieder überboten, bis der Preis auf 17.000,- € gestiegen war. Andere Bieter waren nicht beteiligt. 

Der BGH bestätigte nun den Verkauf des Fahrzeugs für 1,50 €, ungeachtet dessen tatsächlichen Wertes, der mit 16.500,- € festgestellt wurde und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 16.598,50 € als Schadensersatz. Die einleuchtende Begründung: Der Verkäufer kann mit sich selbst keinen Kaufvertrag abschließen. Es blieb also beim ersten Gebot des Klägers, welches bis zum Ende der Auktion nicht überboten wurde. Weil das Fahrzeug beim Beklagten nicht mehr vorhanden war, muss dieser nun Schadensersatz leisten.