Schadensersatz bei unwirksamer Versetzung

von | 21.Jul.2020 | Arbeitsrecht

Wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber versetzt wird, kann es sein, dass diesem zusätzliche Reisekosten dadurch entstehen, dass er zu einem weiter entfernten Arbeitsplatz fahren muss. Stellt sich nun später heraus, dass die Versetzung unwirksam war, weil der Arbeitgeber nicht das Recht hatte, die Versetzung anzuordnen, so kann der Arbeitnehmer die Kosten, die für die zusätzlichen Fahrten angefallen sind, zurückverlangen.

Die Höhe des Erstattungsanspruchs wird gemäß den Regelungen der Zeugenvergütung im Gerichtsverfahren (JVEG) vorgenommen.

BAG, Urteil vom 28.11.2018, Az: 8 AZR 125/18