Rücktritt von Saalmiete wegen Corona-Pandemie

Das Landgericht Paderborn hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Anzahlung für eine Saalmiete in Höhe von 10.000,- € für einen Abiturball zurückerstattet werden musste, nachdem das Fest coronabedingt nicht stattfinden konnte.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Corona-Pandemie als höhere Gewalt einzustufen ist und damit ein Rücktrittsrecht für den Auftraggeber begründet. Dieser muss sich nicht auf eine Gutscheinlösung gem. Art 240 § 5 EGBGB verweisen lassen.

LG Paderborn, Urteil vom 25.9.2020, Az: 3 O 261/20