Rotlichtverstoß bei Überholen auf Rechtsabbiegerspur im Kreuzungsbereich

von | 09.Jan.2023 | Verkehrsrecht

Die Situation ist so ungewöhnlich nicht. Die Geradeausspur im Kreuzungsbereich hat „grün“, die Spur ist aber blockiert. Wer nun das Hindernis umfährt und dafür die Rechtsabbiegerspur nutzt, die „rot“ hat, macht sich unter Umständen eines (sogar qualifizierten, wenn das Rechtsabbieger-Rot schon länger als 1 Sekunde andauerte) Rotlichtverstoßes schuldig. So entschied jüngst das BayObLG mit der Begründung, dass von einem Rotlicht-Signal ein Normapell dahingehend ausgehe, vor der Haltelinie zu halten. Es spielt demnach keine Rolle, ob der Verkehrsteilnehmer später in einer anderen Richtung weiterfährt.

Hierbei kommt es allerdings nicht auf das Überfahren der Haltelinie an, sondern nur darauf, ob der Fahrzeugführer in den Einmündungsbereich der Kreuzung einfährt.

BayObLG, Beschluss vom 7.6.2022, Az: 202 ObOWi 678/22