Provozierter Unfall

Ein Autofahrer hatte sich so sehr über das Fahrmanöver eines LKW geärgert, dass er diesen überholte und dann mehrfach gezielt ausbremste. Schließlich kam es zum Auffahrunfall, durch den beide Fahrzeuge erheblich beschädigt wurden. Der Haftpflichtversicherer des Pkw weigerte sich, die den Schaden am Pkw zu zahlen.

Das Landgericht Bochum hat in dem anschließenden Rechtsstreit entschieden, dass eine Zahlungspflicht der Versicherung nicht besteht. Aufgrund seines Verhalten stehe fest, dass der Pkw-Fahrer die Beschädigungen am Lkw billigend in Kauf genommen hat. Aus diesem Grund ist der Versicherer gem. § 103 VVG von der Leistung befreit.

LG Bochum, Urteil vom 14.1.2021, Az: I 8 O 428/19