Provision des Immobilienmaklers bei Aufhebung des Kaufvertrages

Es ist allgemein bekannt, dass Immobilienmakler für die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen eine Provision verdienen. Streit besteht häufig hinsichtlich der Frage, wann dieser Provisionsanspruch entstanden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer entstanden ist.

Das OLG München hat nun einen Fall entschieden, in dem der wirksame Kaufvertrag zwischen den Parteien später wieder aufgehoben wurde. Der Käufer hatte sich daraufhin geweigert, die Maklercourtage zu entrichten. Zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Der Anspruch des Maklers entsteht mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags. Was mit dem Vertrag danach geschieht, muss den Makler nicht mehr interessieren. Unbeachtlich ist auch der Grund, warum der Kaufvertrag aufgehoben wurde. Im Fall hatte sich die Finanzierung nachträglich zerschlagen.

OLG München, Urteil vom 26.2.2020, Az 15 U 4202/19