Preiserhöhungen bei Baumaterial

von | 27.Jul.2021 | Privates Baurecht

Zur Zeit sind Preissteigerungen bei Baumaterial fast schon üblich. Für vor der Explosion von Materialkosten abgeschlossene Zur Zeit sind Preissteigerungen bei Baumaterial fast schon üblich. Für vor der Explosion von Materialkosten abgeschlossene Verträge stellt sich häufig für den Auftragnehmer die Frage, ob er die Preiserhöhungen an den Auftragnehmer weitergeben kann. Eine Vielzahl von Gerichten hat sich mit dieser Problematik in der letzten Zeit beschäftigen müssen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es für den Auftragnehmer (Unternehmer) fast unmöglich ist, Materialpreissteigerungen gegenüber dem Bauherrn durchzusetzen. Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn sich auch andere Parameter des Bauauftrags geändert haben, wie z.B. größere benötigte Mengen.