Pflicht zur Abgabe von Testamenten

von | 02.Jun.2022 | Erbrecht

Das Nachlassgericht ist für die Feststellung zuständig, wer Erbe eines Verstorbenen geworden ist. Hierzu ist das Gericht darauf angewiesen, alle „letzwilligen Verfügungen“ des Erblassers zu kennen, um diese rechtlich zu würdigen und schließlich zu einem Ergebnis zu kommen. Aus diesem Grund gibt es im Gesetz eine Ablieferungspflicht, derzufolge jeder, der ein Testament findet, verpflichtet ist, dieses beim Nachlassgericht abzugeben (§ 2259 BGB).

Verstößt jemand gegen diese Pflicht und erwächst einem Beteiligten dadurch ein Schaden, ist der Finder des sodann nicht abgegebenen Testaments zum Schadensersatz verpflichtet.

OLG Hamburg, Urteil vom 9.9.2021, Az: 2 U 9/21