Pauschalhonorarvereinbarung unwirksam: Architekten können nach Mindestsätzen abrechen

von | 10.Jun.2020 | Privates Baurecht

Das Honorar von Ingenieuren und Architekten ist gesetzlich geregelt. Die HOAI sieht bei der Vergütung Mindestsätze und Höchstsätze vor. Schließen der Architekt und der Bauherr eine mündliche oder auch schriftliche Vereinbarung, dass für eine geplante Leistung ein bestimmtes Honorar gezahlt wird, das unter den Mindestsätzen der HOAI liegt, ist eine derartige Vereinbarung unwirksam. Der Architekt kann in diesen Fällen ein höheres Honorar verlangen, als vertraglich vereinbart.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.11.2018 – 13 U 258/17