OVG kippt Lockdown im Kreis Gütersloh

von | 07.Jul.2020 | Verwaltungsrecht

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Lockdown im Landkreis Gütersloh aufgehoben. Es sei unverhältnismäßig, dass die Einschnitte für den gesamten Landkreis gelten. Zu Beginn des Geschehens sei dies noch angemessen gewesen, um Zeit für Aufklärungsmaßnahmen zu gewinnen. Die Neuinfektionen variieren jedoch sehr stark von Region zu Region. Insbesondere im Norden und Osten des Kreises seien kaum neue Infektionen gemeldet worden. Vor diesem Hintergrund sei nicht mehr ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen außerhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung unterscheide. Der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG NRW, 13 B 940/20 NE