Oldtimer- und Youngtimerrecht
Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Kauf- und Gewährleistungsrecht mit besonderem Schwerpunkt auf klassische Automobile
Oldtimer, aber auch Youngtimer (also erhaltenswerte Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind) sind nicht mit normalen Gebrauchtfahrzeugen gleichzustellen. Es bedarf daher auch im Rechtsverkehr einer besonderen Behandlung. Das trifft beim Kauf und Verkauf ebenso zu wie bei Fragen zur Mängelgewährleistung.
Rechtsprobleme bei Werkstattaufträgen und Restaurationen
Der für die Pflege, Reparatur und Erhalt von klassischen Automobilen notwendige Sachverstand ist in manchen Kfz-Betrieben nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe können mit der alten Technik nicht mehr umgehen. Wir helfen bei Streit im Zusammenhang mit Reparaturen und Restaurationen.
Zulassung und Versicherung
Klassische Fahrzeuge bereiten auch bei der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung und der Versicherung häufig Probleme. Auch in diesen Bereichen ist Ihnen der Rechtsweg eröffnet.