Noch zwei Mal § 23 Ia StVO

Die eine Entscheidung betrifft die Definition eines elektronischen Geräts, wie hier schon oft aufgegriffen. Dieses Mal hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass auch eine Digitalkamera mit verschiedenen Menüfunktionen als ein solches einzustufen ist. Die Nutzung während der Fahrt ist folglich untersagt und bußgeldbewehrt.

KG, Beschluss vom 9.11.2020, Az: 3 Ws (B) 262/20

Die andere Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln betrifft einen anderen Aspekt der Vorschrift, nämlich was unter dem Wort „halten“ zu verstehen ist. Der Betroffene hatte sich dahingehend verteidigt, dass er das Gerät (ein Mobiltelefon) zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt. Keine Chance auf Freispruch, urteilte das Gericht. Auch ein eingeklemmtes Händy wird im gesetzessinne gehalten.

OLG Köln, Beschluss vom 4.12.2020, Az: 1 RBs 347/20