Nachschieben von Kündigungsgründen

von | 10.Jul.2021 | Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber darf eine außerordentliche, fristlose Kündigung aussprechen, ohne dass ihm Kündigungsgründe bekannt sind. Stellt sich dann später heraus, dass vor Zugang des Kündigungschreibens tatsächlich Gründe vorgelegen haben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ist die Kündigung wirksam.

BAG, Beschluss vom 12.1.2021, Az: 2 AZN 724 /20