Miet-und-Wohnungseigentumsrecht
Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Abschluss von Mietverträgen
Ein guter Mietvertrag kann im Streitfall viele Probleme bereits im Vorfeld lösen, wie z.B. den Umgang mit Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen. Wer beim Abschluss des Mietvertrages die wichtigsten Punkte rechtswirksam vereinbart, kann am Ende viel Ärger aus dem Weg gehen. Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages.
Mietminderungen
Wenn die Mietsache einen Mangel hat, tritt per Gesetz eine Minderung der Miete in Kraft. Häufig gibt es zwischen dem Vermieter und Mieter Streit über die Minderungsquote. Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter wenn Mängel auftreten.
Beendigung von Mietverhältnissen
Wir beraten Vermieter und Mieter in Fragen zu Kündigungen und Mietaufhebungsverträgen und vertreten Sie in den entsprechenden Gerichtsverfahren.
Nebenkostenabrechnungen
Der Gesetzgeber stellt hohe formelle und materielle Anforderungen an eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Dies führt dazu, dass beinahe jede zweite Abrechnung fehlerhaft sein dürfte. Wir beraten Vermieter und Mieter bei der Überprüfung.