Mangel am Gebrauchtwagen

Wenn bei einem gekauften Gebrauchtwagen zum Zeitpunkt der Übergabe des Autos Verschleiß vorliegt, der dem Alter, der Laufleistung und der Qualitätsstufe des Fahrzeugs entspricht, ist darin kein Sachmangel zu sehen. Auch dann nicht, wenn sich aus dem Verschleiß in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergibt.

BGH, Urteil vom 9.9.2020, Az: VIII ZR 150/18