Mal wieder „Handy am Steuer“

von | 12.Mai.2022 | Verkehrsrecht

Die Rechtssprechung zum berüchtigten Paragrafen 23 Absatz 1a StVO wurde an dieser Stelle schon viele Male besprochen. Nach wie vor hält der Trend an, dass der Anwendungsbereich von den Oberlandesgerichten möglichst weit ausgelegt wird.

Die neueste Bestätigung dieses Trends ist im Urteil des BayObLG zu finden, welches entschied, dass auch ein auf dem Oberschenkel des Pkw-Fahrers liegendes Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes „benutzt“ werde und daher ein Verstoß zu bejahen sei.

Dem Autofahrer ist angesichts dieser immer skurriler wirkenden Urteile anzuraten, sein Mobiltelefon nicht einmal im sichtbaren Bereich des Autos mitzuführen.

BayObLG, Beschl. v. 10.1.2022 – 201 ObOWi 1507/21