Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gem. § 17 I 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.2.2020, Az: 2 AZR 498/19
Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gem. § 17 I 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.2.2020, Az: 2 AZR 498/19