Kosten für die Anmietung eines Ersatztaxis

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug beschädigt, kann sich der Unfallbeteiligte für die Dauer der Reparatur (oder Neubeschaffung) eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen lassen, oder einen Ersatzfahrzeug zu marktüblichen Preisen anmieten. Wenn aber ein gewerblich genutztes Fahrzeug beschädigt wird, z.B. ein Taxi, reichen diese Möglichkeiten nicht aus. Weil die Anmietung von voll ausgestatteten Taxis sehr teuer ist, entstand Streit über die Frage, ob die erstattungsfähigen Kosten „gedeckelt“ werden können. „Nein“, entschied jüngst das Landgericht Lübeck: die Anmietung eines Ersatztaxis ist selbst dann nicht als unverhältnismäßig anzusehen, wenn der Tagessatz des angemieteten Taxis den nachgewiesenen durchschnittlichen Tagesumsatz erheblich übersteigt.

LG Lübeck, Urteil vom 15.1.2021, Az: 17 O 345/19