Kollision beim Auffahren auf die Autobahn

Bei den meisten Autofahrern scheint weitestgehend unbekannt zu sein, dass der auf eine Autobahn Auffahrende keine Vorfahrt hat, sondern die auf dem Hauptfahrstreifen Fahrenden bevorrechtigt sind. Anders ist es nicht zu erklären, dass Verkehrsteilnehmer fast reflexartig auf die linke Fahrspur wechseln, wenn sie sich einer Anschlussstelle nähern.

Gegebenenfalls muss der Auffahrende am Ende der Beschleunigungsspur anhalten, um den Verkehr auf der Autobahn passieren zu lassen. (Weil es dann aber schwierig wird, nach dem nächsten Anfahren auf Autobahngeschwindigkeit zu beschleunigen, wird meistens angeraten, am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die Standpur zu fahren und sich von dort aus einzufädeln. Das ist zwar ordnungswidrig; wird aber weniger streng geahndet und ist sicherer.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn Auffahrender auch dann haftet, wenn er sich in eine Lücke im fließenden Verkehr einfädelt; es dabei aber zu einer Kollision kommt. Richtig.

OLG Hamm, Beschluss vom 19.5.2020, Az: I 9 U 23/20