Keine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne Ermahnung

von | 06.Nov.2020 | Verkehrsrecht

Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn das „Punktekonto“ des Betroffenen zu viele (8) Eintragungen enthält. Das OVG Magdeburg hatte jetzt über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Kläger behauptete, im Vorfeld des Fahrerlaubnisentzugs keine Ermahnung oder Verwarnung erhalten zu haben. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, weil die Führerscheinbehörde nicht beweisen konnte, dass er eine solche Ermahnung erhalten hatte.

OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.8.2020, Az: 3 M 49/20