Keine Entschädigung bei Umleitung auf nahen Flughafen

von | 23.Apr.2021 | Reiserecht

Die bloße Umleitung auf einen nahen Flughafen begründet noch keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der EG-VO 261/04. Die Fluggesellschaft muss dem Fluggast jedoch doe Übernahme der Kosten für die Beförderung zu dem ursprümglich vorgesehenen Flughafen anbieten.

Ein Flug von Wien nach Berlin Tegel wurde mit knapp einer Stunde Verspätung auf den Flughafen Berlin Schönefeld umgeleitet. Der EuGH entschied nunmehr, dass ein Fluggast keine Entschädigung wegen einer Annullierung erhält, sofern der Flug zu einem Flughafen umgeleitet wird, der denselben Ort, dieselbe Stadt oder die selbe Region bedient.

EuGH, Urt. v. 22.04.2021 – C 826/19