Kein Nutzungsausfall bei Prestigeverlust

Wenn ein Pkw durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wird steht dem Eigentümer für die Dauer der Reparatur eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Pro Tag erhält er einen Betrag zwischen 29 und 99 Euro, je nachdem welcher Typ Fahrzeug beschädigt wurde.

In einem vom BGH entschiedenen Fall verlangte die Eigentümerin eines Porsche Turbo S Cabriolets 175 € pro Tag mit der Begründung, dass sie während der Zeit, in der sie das Fahrzeug nicht nutzen konnte, mit einem 3er BMW fahren musste. Das Gericht lehnte den Anspruch ab mit der Begründung, dass eine Nutzungsausfallentschädigung nur gezahlt werden müsse, wenn die Entbehrung der Nutzung auch fühlbar sei und dem Geschädigten die Nutzung des anderen Fahrzeugs zumutbar sei. Hierbei kommt es auf das Prestige des ausgefallenen Fahrzeugs nicht an, weil es hierbei um die Lebensqualität erhöhende Vorteile geht, die keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellen.

BGH, Urteil vom 11.10.2022, Az: VI ZR 35/22