Kein Mieterwechselrecht der WG

Es kommt häufig vor, dass Wohngemeinschaften sich im Laufe eines Mietverhältnisses in ihrer Zusammensetzung ändern, also einzelne Mitglieder aus- und neue einziehen. Mietrechtlich ist das nicht leicht zu erfassen, vor allem stellt sich die Frage, wie weit dem Vermieter in diesen Fällen ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Diese Frage hat der BGH jetzt in einem viel beachteten Urteil beantwortet. Wenn nämlich die Mietparteien (WG auf der einen, Vermieter auf der anderen Seite) nichts zu einem möglichen Mieterwechsel vereinbart haben, hat die WG kein einseitiges Recht, ihre Mitglieder auszutauschen. Es ist bei entsprechenden Verträgen also unbedingt zu empfehlen, die gewünschten Regelungen in den Vertrag aufzunehmen.

BGH, Urteil vom 27.4.2022, Az: VIII ZR 304/21