Kein automatischer Urlaubsverfall aufgrund fehlenden Urlaubsantrags

von | 08.Jun.2020 | Arbeitsrecht

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub verfällt nicht automatisch nur weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. So entschied der EuGH in seinem Urteil vom 6.11.2018. Der Urlaubsanspruch verfällt nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer tatsächlich in die Lage versetzt hat, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen und der Arbeitnehmer gleichwohl davon abstand nimmt. 

EuGH, Urteil vom 6.11.2018, E-684/16