Kaufrecht, Mängelgewährleistungsrecht

Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Rechtsanwalt und Notar Carsten Canenbley

Abschluss von Kaufverträgen

Die meisten Kaufverträge des täglichen Lebens werden zwischen den Parteien mündlich geschlossen. Bei umfangreichen oder teuren Anschaffungen lohnt es sich aber, die Rechte und Pflichten schriftlich festzuhalten. Dies sorgt bei allen Parteien für Rechtssicherheit. Wir beraten Sie im Vorfeld und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von individuellen Kaufverträgen.

Mängelgewährleistungsrechte

Ist eine Kaufsache mangelhaft, stehen dem Käufer zahlreiche Gewährleistungsrechte zur Seite. Diese reichen von der Nacherfüllung über die Kaufpreisminderung und Schadensersatzansprüche bis zum Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer muss für die Ausübung seiner Rechte aber einige Formalien beachten, weil er andernfalls Gefahr läuft, seine Rechte zu verwirken. Wir unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem Streit über einen Mangel der Kaufsache.