Immissionen vom Nachbarbaum

von | 17.Jun.2020 | Allgemein

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil zu der Frage entscheiden müssen, wer für die Immissionen eines Baumes (im verhandelten Fall ging es um eine Birke und von dieser abfallende Pflanzenteile wie Blätter und Blüten) zuständig ist. Dieses ist immer dann der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der immitierende Baum befindet, wenn die nachbarrechtlichen Abstände nicht eingehalten wurden. Ein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung des Baumes besteht dadurch gleichwohl in aller Regel nicht.

BGH, Urteil vom 20.9.2019, Az VZR 218/18