Hausmeistervertrag ist Werkvertrag

von | 01.Jul.2021 | Arbeitsrecht

Ein Hausmeistervertrag ist nicht automatisch ein Dienstvertrag in dem nur die Tätigkeit, nicht aber ein Erfolg der Tätigkeit geschuldet wird. Wenn nämlich „werkvertragliche Elemente“, wie zum Beispiel Reinigungsarbeiten oder Bewässerung von Planzen im Vordergrund stehen, schuldet der Hausmeister den Erfolg. Das bedeutet, dass er haftet, z.B. eine vertrocknete Pflanze ersetzen muss, wenn er zur Wässerung verpflichtet war. Die Arbeiten müssen vom Auftraggeber auch abgenommen werden.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 5.8.2020, Az: 1 U 111/19