Haftung einer achtjährigen Radfahrerin

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass einem 8-jährigen Mädchen bewusst sein muss, dass es bei längerer Vorwärtsfahrt mit dem Fahrrad, während es nach hinten schaut, zu Unfällen kommen kann. Im vorliegenden Fall wurde bei entsprechender Fahrweise eine Fußgängerin verletzt. Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden; das OLG hat der Berufung stattgegeben. 

OLG Celle, Urteil vom 19.2.2020, Az: 14 U 69/19