Verengt sich die Fahrbahn auf beiden Seiten, also für jeden der sich begegnenden Verkehrsteilnehmer, gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme gem. § 1 StVO
BGH, Urteil vom 8.3.2022, Az: VI ZR 47/21
Verengt sich die Fahrbahn auf beiden Seiten, also für jeden der sich begegnenden Verkehrsteilnehmer, gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme gem. § 1 StVO
BGH, Urteil vom 8.3.2022, Az: VI ZR 47/21