Grabpflegekosten und Pflichtteilsanspruch

von | 17.Jul.2021 | Erbrecht

Wenn der Erblasser angeordnet hat, dass seine Erben die Grabpflege vorzunehmen haben, so führen die dadurch anfallenden Kosten nicht zu einer Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruch hat nämlich Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten gegen den Nachlass aus Auflagen und Vermächtnissen.

BGH, Urteil vom 26.5.2021, Az: IV ZR 174/20