Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeit

von | 21.Jun.2021 | Erbrecht

Es kommt vor, dass ein Erblasser in seinem Testament den Erben auferlegt, seine Grabstelle für eine bestimmte Dauer in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu erhalten. Für die Erben ist das üblicherweise mit einem gewissen Aufwand und vor allem Kosten verbunden. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass diese Kosten nicht aus dem Nachlass aufgebracht werden, sondern von den verpflichteten Erben selbst.

Hintergrund für den Rechtsstreit war der Umstand, dass die Erben möglichst wenig an einen Pflichtteilsberechtigten zahlen wollten. Da sich die Höhe von Pflichtteilsansprüchen nach der Werthaltigkeit des Nachlasses richtet, hatten die Erben versucht, diesen möglichst „kleinzurechnen“ und somit auch Grabpflegekosten in Abzug gebracht. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.

BGH, Urteil vom 26.5.2021, Az: IV ZR 174/20