Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Rechtsanwalt und Notar Carsten Canenbley

Als Gesellschaften werden Vereinigungen von Personen angesehen, die sich zur gemeinsamen Verfolgung eines meist wirtschaftlichen Zwecks zusammengeschlossen haben. Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Kommanditgesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) sowie Genossenschaften. Wir beraten Sie in gesellschaftsrechtlichen Belangen von der Gründung bis zur Beendigung.