Gebrauchtwagen war in der Fahndungsliste eingetragen

Mängel bei Gebrauchtwagen sind meistens Sachmängel, also z.B. eine Fehlfunktion, ein Unfallschaden oder falscher Kilometerstand. Es können aber auch sogenannte Rechtsmängel dazu führen, dass ein Fahrzeug als mangelhaft eingestuft wird. Darüber hatte der BGH zu entscheiden, weil ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe nach dem Kauf in das Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen war.

Hierin ist ein Rechtsmangel zu sehen, der den Käufer dazu berechtigt, z.B. vom Kaufvertrag zurückzutreten.

BGH, Urteil vom 26.2.2020, Az: VIII ZR 267/17