Führerscheinentzug wegen „Messie-Syndrom“

von | 02.Sep.2020 | Verkehrsrecht

Dem Kläger wurde der Führerschein entzogen, weil sich in seinem Fahrzeug so viel Müll angesammelt hatte, dass die Sicht und Bedienung des Autos eingeschränkt wurde.

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden hat. Dabei ist nicht maßgeblich, ob die Vermüllung des Fahrzeugs aufgrund der Erkrankung an dem sogenannten „Messie-Syndrom“ erfolgt ist.

VG Karlsruhe, Urteil vom 25.2.2020, Az: 9 K 4395/18