Fristlose Kündigung bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen

Wer in einer Mietwohnung bauliche Veränderungen durchführt, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, riskiert eine fristlose Kündigung.

Der Mieter hatte im mit vermieteten Garten ein Gewächshaus und eine Stützmauer errichtet. Hierfür befestigte er an der Außenwand einen Stahlträger. Der Vermieter mahnte den Mieter ab und forderte unter Fristsetzungen den Rückbau. Als der Mieter dem nicht nachkam, kündigte er fristlos.

Das Amtsgericht Stuttgart bestätigte die Kündigung.

Die Errichtung einer Stützmauer überschreite die Grenzen eines verkehrsüblichen und damit genehmigungsfreien Gebrauchs offensichtlich und durfte daher grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters erfolgen.

AG Stuttgart, Urteil v. 12.03.2021 – 35 C 1278/20