Fehlendes Gepäckstück berechtigt zur Minderung um 40%

von | 30.Jun.2020 | Reiserecht

Fehlt dem Reisenden bei einer Pauschalreise während des gesamten Urlaubes das Gepäckstück, so rechtfertigt dies zu einer Reisepreisminderung von 40%.. In dem vor dem AG Bad Homburg verhandelten Fall reiste eine Frau für 14 Tage nach Kuba. Auf de, Flug ging das Gepäckstück verloren und konnte auch während des gesamten Urlaubes nicht nachgeliefert werden. Das Amtsgericht Bad Homburg sprach der Klägerin den Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Die Reise sei in erheblichem Umfang mit Mängeln behaftet gewesen, weil die Klägerin während des gesamten Urlaubs auf den Inhalt ihres Reisekoffers vollständig verzichten musste. Dies rechtfertige eine Reisepreisminderung von 40%.

AG Bad Homburg, Urteil v. 24.09.2019 – 2 C 130/19 (28)