Fehlende Betriebserlaubnis ein Sachmangel?

Der Käufer eines Autos hat festgestellt, dass an dem Wagen Felgen montiert waren, die nicht zugelassen waren. Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer diese anstelle der zugelassenen Räder montiert und mitverkauft hatte. Der BGH hat entschieden, dass die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs (ABE) bei nachträglichen Veränderungen nur dann erlischt, wenn diese eine gewisse Gefährlichkeit darstellen. Ob eine solche Gefahr besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.

BGH, Urteil vom 11.12.2019, Az: VIII ZR 361/18